ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



1)    Allgemeines:

Die Wash@Work GmbH bietet Kfz-Dienstleistungen zur Fahrzeuginstandhaltung für Privatfahrzeuge und Leasingfahrzeuge an.

Die Dienstleistungen werden ausgeführt von und durch Wash@Work GmbH ausgebildete und bei Wash@Work GmbH angestellte Mitarbeiter. Bei Außenreinigungen werden in der Regel Waschstraßen oder SB-Waschstraßen verwendet. In einzelnen Fällen behalten wir uns vor, Aufträge an von uns ausgebildete selbstständige Partner abzugeben.

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle, soweit zulässig auch zukünftige, Verträge und Leistungen von Wash@Work GmbH gegenüber ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme gültige Fassung der AGB. Anderslautende AGB seitens Dritter bilden keine Rechtsgrundlage. Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt Wash@Work GmbH nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

2)    Vollmacht Leasingrückgabe:

Bei einer Buchung des Leasing Pakets inklusive Rückgabe des Kfz‘s beim TÜV, wird das Fahrzeug gemeinsam mit dem TÜV auf seinen vertragsgemäßen Zustand überprüft. Die Wash@Work GmbH übernimmt den Prozess der Fahrzeugrückgabe beim TÜV. Wash@Work GmbH wird durch Unterzeichnen der Vollmacht zum Vertreter des Leasingnehmers. Durch die Unterzeichnung der Vollmacht erkennt der Kunde alle Mängel, welche vom TÜV erkannt und in dem Rücknahmeprotokoll festgehalten werden, an. Der Kunde verpflichtet sich durch Unterzeichnung zur Kostenübernahme aller festgehaltener Mängel, welche vom TÜV im Rücknahmeprotokoll erfasst wurden.




3)    Vertragsinhalt und Vertragsschluss:

Ein wirksamer Vertrag zwischen Wash@Work GmbH und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde über den Online-Shop, telefonisch oder auf andere Art und Weise seine Daten an die Wash@Work GmbH übermittelt und deren verbindliches Angebot bestellt. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kunde erhält im Folgenden eine E-Mail.
Der Kunde ist verpflichtet, Wash@Work GmbH alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitzuteilen bzw. zur Verfügung zu stellen und etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Der Kunde ist verpflichtet, die AGB zu bestätigen. Verträge lassen sich ausschließlich in deutscher Sprache schließen. Ein Vertragsschluss mit Minderjährigen ist ausgeschlossen.
Abweichungen und technische Änderungen des Reinigungsprozesses sowie der Reinigungsinhalte sind möglich. Der Vertrag kommt spätestens durch die Annahme der Fahrzeugschlüssel nach dem Einlegen des Schlüssels in das vorgesehene Schließfach oder der persönlichen Übergabe zustande.
Der Kunde berechtigt die Wash@Work GmbH dazu, sein Fahrzeug auf der für die Ausführung der Dienstleistung benötigten Strecke auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Damit der Vertrag ohne Hinderung zustande kommt, sollte der Kunde beim Parken des zu reinigenden Fahrzeugs sicherstellen, dass alle Türen mindestens zur Hälfte geöffnet werden können. Wash@Work GmbH behält sich vor, auch nach der Bestellannahme die Reinigung aufgrund ungünstig geparkter, zu stark verschmutzter oder beladener Fahrzeuge zu verweigern. Das Fahrzeug wird in dem Beladungszustand ausgesaugt, in welchem es sich bei der Übergabe befindet (falls eine Interieur Reinigung ausgewählt wurde). Um eine komplette Reinigung des Fahrzeuges zu gewährleisten, muss dieses bei Übergabe an die Wash@Work GmbH leergeräumt sein. Der Kunde versichert bei Vertragsabschluss mit der Wash@Work GmbH, dass sich keinerlei Wertsachen im Fahrzeug befinden. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Falls die Dienstleistung aufgrund von Regen oder Schnee nicht durchgeführt werden kann, wird das bereits eingezahlte Dienstleistungshonorar zu 100 % an den Kunden zurückgezahlt oder ein alternativer Termin zur Reinigung vereinbart. Alternativ kann auch mit dem Kunden eine Teilreinigung vereinbart werden. Umwelteinflüsse (wie beispielsweise Pollenflug oder Regen) die zur Verunreinigung des Fahrzeuges nach der Reinigung führen, sind nicht von der Wash@Work GmbH zu verantworten und führen nicht zu einer Minderung der Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber der Wash@Work GmbH. Wash@Work GmbH richtet sich mit seinem Angebot an gewerbliche und private Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden nach der Leistung eine Dienstleisterbewertung per E-Mail zu erhalten.

4)    Videobeweis und Erlaubnis zur Fotoaufnahme:

Der Kunde gibt bei Vertragsabschluss mit Wash@Work GmbH die Erlaubnis zur Erstellung von Videos und ggf. Fotos des Fahrzeuges zur Dokumentation und als Beleg des Fahrzeugzustandes vor dem Einsteigen des Mitarbeiters der Wash@Work GmbH, sowie nach erbrachter Dienstleistung und Parken des Fahrzeuges in Endposition. Diese Videos bzw. Fotos werden dann auf dem Server von Wash@Work GmbH gespeichert und dienen ausschließlich als Beleg des Zustandes bei Annahme des Fahrzeuges. So wird der Zustand des Fahrzeuges festgehalten. Somit kann festgestellt werden, ob ein Schaden bereits vor Annahme des Mitarbeiters am Fahrzeug vorhanden war oder ob ein Schaden nach Annahme entstanden ist.  Das Video wird 30 Tage auf dem Server von Wash@Work GmbH gespeichert und nur im Falle eines Schadenfalls am Fahrzeug herangezogen. In manchen Fällen können auch zur genaueren Spezifizierung Fotos durch einen Mitarbeiter erstellt werden, falls das Video nach dem Ermessen des Mitarbeiters nicht genügt.

5)    Haftung und Schadensersatz:

Schadensersatzansprüche seitens des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Schaden durch Wash@Work GmbH oder einem seiner Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Der Kunde verpflichtet sich, erkennbare Schäden unmittelbar nach der Rückgabe des Fahrzeugs gegenüber Wash@Work GmbH zu reklamieren. Nach Fahrzeugbewegung durch den Kunden können in der Regel keine Schadensersatzansprüche mehr geltend gemacht werden.
Für jegliche Schäden am Fahrzeug (wie z.B. Beulen, Kratzer sowie Lackschäden an der Karosserie, Steinschläge in der Windschutzscheibe, Kratzer und Beulen an Felgen und Außenspiegeln, Schäden an der Antenne), die vor der Fahrzeugübergabe an Wash@Work GmbH entstanden sind und ggf. durch die Reinigung vergrößert wurden, kann Wash@Work GmbH nicht zur Haftung herangezogen werden.
Liegt ein Schaden vor, der nachweisbar von einem Mitarbeiter der Wash@Work GmbH verursacht wurde, so muss dieser durch den Kunden mit einem Mitarbeiter ausführlich und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Für Verlust von Wertgegenständen jeder Art kann nicht gehaftet werden.
Ist ein Fahrzeug mit einer Alarmanlage ausgestattet, so hat der Kunde sicherzustellen, dass die Alarmanlage nicht unbeabsichtigt ausgelöst werden kann. Im Falle eines Schadens durch das Auslösen des Alarms, ist Wash@Work GmbH von jeglicher Haftung freigestellt.
Im Falle eines Schadens durch Hagel oder Starkregen, ist die Wash@Work GmbH von jeglicher Haftung freigestellt.

6)    Beschaffenheit, Gewährleistung, Gewährleistungsansprüche:

Die von Wash@Work GmbH erbrachten Leistungen gelten in der Regel als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht 24 h nach der Fahrzeugentgegennahme schriftlich begründete Einwendungen erhebt, wobei Art, Umfang, Zeit und Ort der geltend gemachten Einwendungen genau beschrieben werden müssen. Der Kunde wird Wash@Work GmbH die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Der Kunde kann die Abnahme der Leistung durch Wash@Work GmbH nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigern. Wash@Work GmbH wird bei Abnahme aufgezeigte Mängel schnellstmöglich beheben. Bei jeder Mängelrüge steht Wash@Work GmbH das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung zu. Eine Dokumentation der zu beanstandenden Mängel ist von Seiten des Kunden erforderlich, sofern der Kunde nicht unmittelbar nach Entgegennahme des Fahrzeugs einem Wash@Work GmbH-Mitarbeiter die Mängel am Fahrzeug aufzeigt. Die Beanstandung bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von Wash@Work GmbH kein Mangel festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall durch Wash@Work GmbH durchzuführen. Eine Übernahme der Kosten durch Wash@Work GmbH für die Nacherfüllung durch Dritte ist ausgeschlossen. Zur Dokumentation des Ist-Zustandes des Fahrzeuges werden vor Beginn und nach Beendigung der Reinigungsarbeiten innen und außen fotografische Details festgehalten. Die Fotodaten werden von Wash@Work GmbH für 30 Tage gespeichert.

7)    Widerrufsrecht für Verbraucher; Widerrufsbelehrung:

Bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts haben Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (vgl. § 13 BGB). Diese haben das Recht, binnen vierzehn Tagen den abgeschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage beginnend mit dem Tag des Vertragsschlusses bzw. dem Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht wird durch Abgabe einer eindeutigen Erklärung (z. B. schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) ausgeübt, indem Sie uns über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Die Erklärung ist gegenüber uns, also
Wash@Work GmbH,
Unterer Graben 25,
85049 Ingolstadt
Telefon: 017615501568
E-Mail: info@washatwork.de

abzugeben. Sie können dafür das beigefügte Muster – Widerrufsformular – verwenden, dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir in der Regel dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
 
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll  so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns vor der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang, der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

8)    Preise:

Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preise. Diese verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%, sofern nicht anders angegeben.
Wash@Work GmbH führt die Dienstleistungen nach Maßgabe der vom Kunden im Auftrag gebuchten Vorgaben durch. Hierzu stehen für die Außen- und Innenreinigung verschiedene Pakete zur Verfügung. Bei der Preisgestaltung wird von einem normal verschmutzten Fahrzeug ausgegangen und eine Dauer der Reinigungsleistung auf Grund von Erfahrungswerten veranschlagt. Die veranschlagte Reinigungsdauer gilt lediglich als Richtwert. Wash@Work GmbH behält sich vor, einen unangemeldeten und im Leistungsprogramm nicht enthaltenen Mehraufwand nach Absprache mit dem Kunden zu berechnen. Änderungen in Bezug auf den Auftragszeitpunkt oder -umfang sowie andere Auftragsdetails müssen mit Wash@Work GmbH abgesprochen und geprüft sowie bestätigt werden. Der Kunde hat durch Anmeldung von Änderungen keinen Anspruch auf Erfüllung dieser Änderungen, bevor nicht eine Bestätigung durch Wash@Work GmbH eingegangen ist.

9)    Zahlungsbedingungen

Im Falle von Verbrauchern akzeptiert Wash@Work GmbH Kartenzahlungen mit EC- oder Kreditkarte nach Ausführung der beauftragten Reinigungsarbeiten. Die Zahlung erfolgt vor der Schlüsselübergabe. Die Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt bei Angabe der Kartendetails oder bei Kartenzahlung vor Ort vor der Reinigung mit einem mobilen Kartenzahlungsgerät, welches Daten verschlüsselt versendet. Der Rechnungsbetrag wird mit der Rechnungsstellung fällig. Rechnungen und Gutschriften werden ausschließlich in elektronischer Form versandt.
Bei Zahlung auf Rechnung beträgt das Zahlungsziel 10 Tage.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, pauschale Mahngebühren als Verzugsschaden in Höhe von EUR 10,00 pro Mahnung zu erheben.
Entsteht dem Kunden ein Schaden durch eine zu hohe Abbuchung für nicht erbrachte Leistungen beim Service „Tanken“, räumt Wash@Work GmbH dem Kunden das Recht ein, bei Nachweis des entstandenen Schadens und tatsächlichem Rechnungsbetrag, den überschüssigen Teil zurück zu buchen. Damit dem Kunden dieses Recht eingeräumt wird, muss er sich innerhalb von 14 Tagen mit allen Nachweisen in schriftlicher Form per E-Mail oder Brief an Wash@Work GmbH wenden.

10)    Einlösen von Aktionsgutscheinen:

Aktionsgutscheine (Gutscheine, die nicht käuflich zu erwerben sind, sondern die im Rahmen von Werbekampagnen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgeben werden) sind nur für die angegebenen Leistungen und nur im angegebenen Zeitraum gültig und nur einmal im Rahmen eines Bestellvorgangs einlösbar. Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird nicht erstattet. Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
Der Aktionsgutschein kann nicht auf Dritte übertragen werden. Mehrere Aktionsgutscheine und Geschenkgutscheine können nicht miteinander kombiniert werden. Reicht das Guthaben eines Aktionsgutscheins für die Bestellung nicht aus, kann die Differenz mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten ausgeglichen werden. Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn eine Bestellung ganz oder teilweise storniert wird, sofern der Aktionsgutschein im Rahmen einer Werbeaktion ausgegeben und dafür keine Gegenleistung erbracht wurde. Sollte der Kunde bei seinem Kauf einen Aktionsgutschein benutzt haben, so behalten wir uns vor, diesem den ursprünglichen Preis der bestellten Leistung zu berechnen, falls – aufgrund Ihres Widerrufs – der Gesamtwert der Bestellung unter den jeweiligen Wert des Aktionsgutscheines fällt.

11)    Datenschutz, allgemeine Bestimmungen:

Wash@Work GmbH verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Auftragsabwicklung. Ferner werden listenmäßige Kundendaten (Name, Anschrift, Geburtsjahr, Zugehörigkeit des Kunden zu einer Personengruppe) für eigene Marketingzwecke verarbeitet und genutzt, wobei der Kunde jederzeit das Recht hat, dieser Verarbeitung und Nutzung schriftlich gegenüber Wash@Work GmbH zu widersprechen.

12)    Datenschutz bei der Aufnahme von Fahrzeugbildern:

Der Verbraucher stimmt zu, dass vor der ersten Bewegung des Fahrzeugs eine fotografische Komplettaufnahme um das komplette Fahrzeug gemacht werden darf. Zudem wird das amtliche KFZ-Kennzeichen für Zuordnungszwecke bildlich erfasst. Die Daten werden ausschließlich zur rechtlichen Absicherung von Wash@Work GmbH verwendet und werden nach 30 Tagen gelöscht. Der Verbraucher erklärt sich hiermit bereit, in einem Schadensfall die Bilder als Beweismittel zur Klärung des Sachverhalts anzuerkennen. Die Daten werden entsprechend Ziffer 11 der AGB („Datenschutz, allgemeine Bestimmungen“) behandelt.

13)    Schlussbestimmungen:

Auf Verträge zwischen Wash@Work GmbH und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit/Gültigkeit der Schriftform; dies gilt gleichermaßen auch für die Aufhebung des Erfordernisses einer Schriftform.
Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzten, die nach Inhalt und Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzung der von den Parteien beabsichtigten Bestimmungen am Nächsten kommt.



Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Wash@Work GmbH Ingolstadt.

Stand September 2021

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